Der Artificial Intelligence Act der EU: Ein risikobasierter Ansatz zur Regulierung von KI – was er vorschlägt und wozu er taugt

In ihrem Beitrag in der Zeitschrift für Europarecht erläutert Angela Müller den KI-Verordnungsentwurf („AI Act“) der EU-Kommission und beleuchtet diesen kritisch.

Gertruda Valaseviciute | Unsplash

Angela Müller
Angela Müller
Head of Policy & Advocacy | Leiterin AlgorithmWatch CH

Systeme der algorithmischen Entscheidungsfindung – oft diskutiert unter dem Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) – prägen heute Alltag und Gesellschaft. Mit Blick auf die Risiken, die mit ihrem Einsatz einhergehen, ist auch seine rechtliche Regulierung in den Vordergrund gerückt. Im April 2021 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AI Act) vorgelegt und damit das Thema auf den Agenden der politischen Entscheidungsträger·innen weltweit einige Stellen nach oben gerückt.    

In ihrem Beitrag für die Zeitschrift für Europarecht erläutert Angela Müller zunächst den Verordnungsentwurf, der aktuell in EU-Rat und EU-Parlament verhandelt wird. Sie betrachtet dabei sowohl die Form des Verordnungsentwurfes als auch seinen Inhalt, insbesondere sein Geltungsbereich, der risikobasierte Ansatz sowie seine Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen, und beleuchtet diese Aspekte schließlich kritisch. Darauf basierend zeigt sie auf, inwiefern die Verordnung für einen Nicht-EU-Mitgliedstaat wie die Schweiz, relevant würde.

Der bevorstehende AI Act hat zweifellos das Potenzial, weltweit die Debatte rund um die Governance von KI deutlich voranzutreiben. Er sollte dabei jedoch sein erklärtes Ziel, die Grundrechte zu schützen, auch tatsächlich ins Zentrum stellen.  Ziel muss es sein, dass der Einsatz automatisierter Entscheidungssysteme tatsächlich Individuen und Gesellschaft nutzt, statt ihnen zu schaden, und dass dieser Nutzen gerecht verteilt wird.

Um dies zu bewerkstelligen, ist der Entwurf nun von EU-Parlament und -Rat an wesentlichen Stellen nachzubessern. Politik, Wissenschaft, Privatsektor und Zivilgesellschaft sind aufgerufen, sich an einem inklusiven Dialog und Engagement zur Thematik zu beteiligen, um die Rahmenbedingungen für den Einsatz von algorithmischen Systemen letztlich zum Wohl der Menschen und der Gesellschaft zu gestalten.

Zitiervorschlag: Angela Müller, ‘Der Artificial Intelligence Act der EU: Ein risikobasierter Ansatz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz – mit Auswirkungen auf die Schweiz’, Zeitschrift für Europarecht EuZ 1/2022, A1-A25, abrufbar unter: https://eizpublishing.ch/ausgabe/euz-zeitschrift-fuer-europarecht-ausgabe-1-2022/.

Quelle: https://eizpublishing.ch/wp-content/uploads/2022/01/EuZ-Digital-2022-01-20210117.pdf, CC BY-NC-ND.

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