Pressemitteilung
BMI riskiert Rechtsbruch mit EU-Gesetz: Neuer Entwurf für Biometrie-Abgleich mit dem Internet in Arbeit
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen automatisiert Gesichtsbilder und andere biometrische Daten von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Fotos aus dem Internet abgleichen dürfen. AlgorithmWatch warnt vor Folgen für Grundrechte und einen möglichen Verstoß gegen die KI-Verordnung.

Berlin, 12. März 2026 - Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Möglichkeit erhalten, automatisiert biometrische Daten von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Dabei geht es vor allem um den Abgleich von Gesichtsfotos, um Menschen zu identifizieren und aufzuspüren. AlgorithmWatch warnt: Dazu muss der Staat eine Super-Datenbank für Personenfotos und andere biometrische Merkmale aufbauen oder nutzen. AlgorithmWatch hat in einem Gutachten bereits dargelegt, dass ein KI-gestützter Abgleich auch gegen die europäische KI-Verordnung verstoßen würde, was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erst kürzlich bestätigt hat.
Kilian Vieth-Ditlmann, Head of Policy bei AlgorithmWatch, kommentiert:
„Der automatisierte biometrische Datenabgleich mit dem Internet, ganz gleich, ob es sich um Fotos, Videos oder reine Audioaufnahmen handelt, findet immer auf Grundlage einer Datenbank statt. Das ist technisch nicht anders möglich. Wer den biometrischen Datenabgleich mit Bildern aus dem Internet will, will daher automatisch auch eine Super-Datenbank aller Bilder und Videos im Internet. Dort landen dann unsere Fotos vom Strandurlaub, alte Klassenfotos von der Schulhomepage und übrigens auch alle veröffentlichten Fotos von Dritten, auf denen wir mehr oder weniger zufällig gelandet sind. Das heißt auch: Alle Fotos und Videoaufnahmen von Kundgebungen oder Demonstrationen.
Eine solche Datenbank zu schaffen, ist die technische Grundlage für Totalüberwachung und das Ende jeder Anonymität. Wenn alle Bilder aus dem Netz und auch von öffentlichen Kameras in einer Datenbank zusammengeführt, mit Metadaten und weiteren Informationen für die automatisierte Analyse gefüttert werden und entsprechende Software eingesetzt wird, kann man mithilfe des Systems jederzeit herausfinden, wer, wann, wo und mit wem unterwegs gewesen ist.
Man braucht keine Künstliche Intelligenz oder komplexe Algorithmen, um den Zusammenhang zwischen diesen Plänen einerseits und Demokratie und Grundrechten andererseits zu erkennen: Sie stehen einander unversöhnlich gegenüber. Unser Ende letzten Jahres veröffentlichtes Gutachten zeigt zudem recht klar, dass der Aufbau einer solchen Datenbank mithilfe von KI-Systemen gegen die europäische KI-Verordnung verstoßen würde.”
Ergänzende Informationen:
- Unser Gutachten “Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich?” zeigt, dass für den biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet ausnahmslos Datenbanken zur Gesichtserkennung genutzt werden müssen: Biometrische Überwachungspläne der Bundesregierung sind zum Scheitern verurteilt
- Diese technische Grundannahme wurde zuletzt vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt, in dem es heißt: “Bilder aus dem Internet lassen sich ohne die Erstellung einer Datenbank nicht sinnvoll und praktikabel durchsuchbar machen. Ein automatisierter biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Bildern setzt demnach zwingend den Aufbau einer Datenbasis voraus, die eine strukturierte Vorverarbeitung und effiziente Suche ermöglicht. Ohne eine solche Datenbasis ist ein systematischer und zuverlässiger biometrischer Abgleich technisch nicht möglich.”
- Die KI-Verordnung verbietet in Art. 5 Abs. 1 Buchst. e die Anwendung von KI-Systemen zum Erstellen oder Erweitern einer solchen Datenbank:
- Biometrische Merkmale sind nicht nur in menschlichen Gesichtern zu finden, sondern auch die Stimme, der Körperbau oder bestimmte Bewegungsabläufe gehören dazu. Mehr dazu in unserem Explainer: https://algorithmwatch.org/de/biometrische-erkennung-erklaert/
Update: Am 12.03.2026 um 15:48 haben wir kleine, sprachliche Fehler korrigiert.