Delegierter Rechtsakt zum DSA: Die Praxis wird entscheiden
Die EU-Kommission hat den delegierten Rechtsakt über den Datenzugang im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) veröffentlicht. Wie viel er bringt, wird die Praxis zeigen müssen.

Die Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts ist ein lang erwarteter Fortschritt für die Forschung. Wenn er wirksam funktioniert, ermöglicht er einen Zugang zu internen Daten sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs), die für die Bewertung von Risiken, die von diesen Plattformen ausgehen, entscheidend sind. Letztendlich wird jedoch nur die Praxis zeigen, ob diese „Wenn-Bedingung“ tatsächlich erfüllt wird. Das hat auch zur Voraussetzung, dass Forschende sich in größerer Zahl daran versuchen, dieses Instrument einzusetzen.
Die Formulierung des delegierten Rechtsakts ist vielversprechend, da sie beinhaltet, dass Forschende mit ihren nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten können, um Daten von den Plattformen unter Wahrung der Privatsphäre zu erhalten. Allerdings haben wir bereits beobachten können, dass viele Plattformen bei der Einhaltung und Umsetzung verschiedener Artikel des DSA, von der Bereitstellung öffentlicher Daten bis hin zu Risikobewertungen, kaum oder schlecht geliefert haben. Die Regulierungsbehörden müssen gegenüber den Plattformen entschlossen auftreten, um sicherzustellen, dass die an sich vielversprechenden Vorschriften der Forschung tatsächlich helfen.
