Explainer: DSA

Eine Einführung in das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)

Alles Wissenswerte zum Gesetz über digitale Dienste (DSA), das mächtige Tech-Plattformen wie YouTube, TikTok, Facebook und Twitter/X transparenter machen soll. Die EU will Anbieter stärker in die Verantwortung nehmen, um systemische Risiken bei der Nutzung ihrer Plattformen einzudämmen.

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21. September 2022 (Update: 4. März 2026)

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Wenn Sie mehr über unsere Policy- und Advocacy-Arbeit zum DSA erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an:

Dr. Oliver Marsh
Head of Tech Research
Eva Lejla Podgoršek
Senior Policy Managerin - Technology & Democracy

Was ist der DSA und warum brauchen wir ihn?

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) ist eine Verordnung, die Online-Dienste wie Facebook, YouTube, TikTok, X etc. dazu bringen möchte, mehr gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und weitere Risiken für die Gesellschaft zu tun. Verstoßen sie gegen die Vorschriften, drohen ihnen Geldbußen. Das Gesetz zielt auf „Vermittlungsdienste“ wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Online-Marktplätze – mehr dazu auf der Webseite der Kommission. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) legt der DSA einheitliche Regeln für die gesamte EU fest, die theoretisch zum weltweiten Standard in Sachen Plattformregulierung werden könnten.

Die Zeiten, in denen Technologieunternehmen sich im Wesentlichen selbst reguliert haben, sollen sich damit ihrem Ende zuneigen. Bisher konnten Plattformen beispielsweise selbst entscheiden, wie Inhalte moderiert werden, und in „Transparenzberichten“ über ihre Bemühungen im Kampf gegen Desinformation informieren. Für Außenstehende waren diese Informationen jedoch kaum überprüfbar. Der DSA fordert von den Plattformen, mehr Transparenz über die Funktionsweise ihrer algorithmischen Systeme zu schaffen und Verantwortung für die Risiken zu übernehmen, die mit der Nutzung ihrer Dienste für die Gesellschaft einhergehen. Bei der Um- und Durchsetzung der Regeln kommt es jedoch zu „Verzögerungen im Betriebsablauf“.

Der Text der Verordnung wurde im Oktober 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat wenig später in Kraft. Seit Februar 2024 gelten die neuen Regeln verbindlich; einige davon, die größten in Europa aktiven Plattformen und Suchmaschinen betreffend, sogar bereits seit August 2023. Mehr als 20 Plattformen sind derzeit von der Kommission offiziell als „sehr große“ Online-Plattformen oder -Suchmaschinen klassifiziert worden, als „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) oder „Very Large Search Engines“ (VLOSEs), mit monatlich mehr als 45 Millionen aktiven Nutzenden in der EU. Dazu zählen soziale Medien wie TikTok, X, Snapchat, YouTube, Instagram und Facebook (die beide Meta gehören), Suchmaschinen wie die Google-Suche und Microsoft Bing, aber auch Online-Marktplätze und App-Stores wie Amazon, AliExpress, Shein, Booking.com oder der App-Store von Apple, außerdem einige Erotik-Plattformen. Die Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzer*innen entspricht zehn Prozent der EU-Bevölkerung und soll angepasst werden, wenn die Bevölkerung wächst.

Was schreibt der DSA vor?

Der DSA ist kein Gesetz zur „Einschränkung der Meinungsfreiheit“. Er zielt nicht darauf ab, dass bestimmte Inhalte von den Plattformen gelöscht werden sollen, es sei denn, sie wären nach nationalen oder EU-Gesetzen rechtswidrig. Vielmehr schafft er Transparenz im Hinblick auf die Moderationsentscheidungen der Plattformen, nicht zuletzt auf Auskunftsersuchen nationaler Regierungen hin (mehr dazu hier).

Wozu sind Technologieunternehmen also genau nach dem DSA verpflichtet? Und welche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung liegen bei der EU und den Mitgliedsstaaten?

Die DSA-Timeline: Das ist bisher passiert

Übersicht: Sämtliche Aktivitäten der Europäischen Kommission, einschließlich diverser an VLOPs/VLOSEs gerichteter Auskunftsersuche, der Benennung neuer VLOPs/VLOSEs und anderer Durchsetzungsmaßnahmen, sind hier aufgeführt.

  • April 2023: Das European Centre for Algorithmic Transparency (ECAT) wird gegründet.
  • August 2023: VLOPs und VLOSEs reichen die ersten vom DSA vorgeschriebenen Risikobewertungen ein. Da es noch keine Leitlinien der Europäischen Kommission gibt, spiegeln sich darin eher kommerzielle Interessen der Plattformen als Gemeinwohlinteressen wider. Zudem bleiben die Berichte der Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Weitere Informationen dazu: Call for Evidence; Auditing risks; Risk Assessments and Audits under DSA; Wie sollte man Risiken von Plattformen definieren.
  • Februar 2024: Der DSA erlangt vollständige Geltung und die EU-Staaten erhielten die Aufgabe, ihre nationalen Koordinatoren für Digitale Dienste (Digital Services Coordinators, DSCs) zu benennen.
  • April 2024: Die Kommission gibt Leitlinien für Anbieter von VLOPs und VLOSEs zur Minderung systemischer Risiken für Wahlprozesse heraus. Hier unsere Antwort im Rahmen der Konsultation: AlgorithmWatch proposals on mitigating election risks for online platforms
  • Mai 2024: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird offiziell zum deutschen Digital Services Coordinator (DSC) ernannt.
  • November 2024: Erste Risikobewertungsberichte und Audits werden veröffentlicht. Weiteres hierzu: Zivilgesellschaftliche Analyse der Risikobewertungen, Anleitung zu Risikobewertungen im DSA, Mängel der ersten Audits.
  • Ende 2024: Die meisten nationalen DSCs sind mittlerweile offiziell benannt worden.
  • Februar/Mai 2025: Democracy Reporting International (DRI) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verklagen X vor dem Berliner Landgericht, weil das Unternehmen ihnen den Datenzugang verwehrt hatte. Die Richter kommen zwar nicht zu dem Schluss, dass X gegen den DSA verstoßen hätte, betonen jedoch, dass Forschende ein Recht auf Datenzugang haben, das sie in ihrem jeweiligen Sitzland auch rechtlich gegen VLOPs und VLOSEs durchsetzen können.
  • Juni 2025: Die Europäische Kommission akzeptiert die von AliExpress abgegebenen Verpflichtungszusagen zur Verbesserung der Transparenz und erklärt sie für bindend.
  • August 2025: Die Europäische Kommission erklärt die von TikTok abgegebenen Verpflichtungszusagen, die „TikTok Lite Rewards“ in der EU dauerhaft einzustellen, für bindend.
  • Oktober 2025: Der delegierte Rechtsakt gemäß Artikel 40 (4) DSA tritt in Kraft. Zugelassene Forschende erhalten damit das Recht, über den Digital Services Coordinator Zugang zu nicht-öffentlichen Daten von VLOPs und VLOSEs zu beantragen, um deren systemische Risiken und die entsprechenden Risikominderungsmaßnahmen zu untersuchen.
  • Dezember 2025: Die Europäische Kommission verhängt wegen Verstoßes gegen die Transparenzverpflichtungen gemäß dem DSA eine erste Geldbuße, nämlich gegen X.
  • In 2025: Im Lauf des Jahres werden Risikobewertungen und Audits neu benannter VLOPs und VLOSEs veröffentlicht.

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