DSA-Meilenstein: Die EU-Gesetzgeber·innen haben unsere Forderungen nach Transparenz für Big Tech wahrgenommen
In den letzten Monaten hat sich AlgorithmWatch dafür eingesetzt, dass der Digital Services Act (DSA) genutzt wird, um Transparenz darüber zu schaffen, wie Online-Plattformen öffentliche Debatten beeinflussen. Unterstützt wurden wir von Dutzenden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forscher·innen sowie über 6.000 Einzelpersonen. Die wichtige Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament zeigt, dass unsere Arbeit etwas bewirkt hat.
Heute hat das Europäische Parlament einen Meilenstein bei der Regulierung der großen Online-Plattformen durch den Digital Services Act (DSA) erreicht. Der endgültige Text des DSA wurde im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) angenommen. Diese Abstimmung im Ausschuss war ein wichtiger Moment für AlgorithmWatch und andere zivilgesellschaftliche Beobachter·innen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, dass der DSA Forschung im öffentlichen Interesse ermöglicht, um die Risiken von Plattformen für die öffentliche Debatte einzudämmen.
Letzten Sommer sahen wir uns gezwungen, unser Instagram-Monitoring-Projekt einzustellen, um keine Klage von Facebook zu riskieren. Danach veröffentlichten wir im September einen offenen Brief, in dem wir die europäischen Gesetzgeber·innen aufforderten, den Digital Services Act zu nutzen, um Forschung im öffentlichen Interesse auf Plattformen zu schützen. Gemeinsam mit Global Witness schrieben wir dann im November einen offenen Brief an alle Mitglieder des IMCO-Ausschusses. In dem Brief forderten wir sie auf, den Datenzugang im DSA auf überprüfte zivilgesellschaftliche Organisationen von öffentlichem Interesse auszuweiten und die Ausnahmeregelung für „Geschäftsgeheimnisse“ zu streichen, auf deren Grundlage sehr große Online-Plattformen Anträge auf Datenzugang ablehnen konnten.
Für diese beiden Briefe erhielten wir Unterschriften von mehr als 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen und 38 internationalen Akademiker·innen und unabhängigen Forscher·innen sowie mehr als 6.000 Unterstützer·innen unterzeichneten diese Forderungen. Jetzt wissen wir, dass unsere Stimmen etwas bewirkt haben.
Der endgültige Text des DSA, der in der IMCO angenommen wurde, weitet den Zugang erheblich aus: Nun soll auch Organisationen der Zivilgesellschaft im öffentlichen Interesse und nicht mehr nur akademischer Forscher·innen Zugang zu Plattformdaten gewährt werden. Darüber hinaus wurde die problematische Formulierung „Geschäftsgeheimnis“ in Artikel 31 Absatz 6 gestrichen, die den eigentlichen Zweck der Datenzugangsbestimmung zu untergraben drohte, indem sie Plattformen effektiv vor Datenanfragen abschirmte.
Der Datenzugang und die Kontrolle in Artikel 31 des DSA bilden – gemeinsam mit den Anforderungen an die Plattformen, Risikobewertungen durchzuführen (Artikel 26) und sich unabhängigen Prüfungen zu unterziehen (Artikel 28) – das Herzstück der Transparenz- und Aufsichtsstruktur des DSA. Während wir die heutige Abstimmung des IMCO feiern, müssen wir diesen Zwischenerfolg in den Plenar- und Trilogverhandlungen mit Nachdruck verteidigen. Nur wenn diese neuen Bestimmungen bestehen bleiben, können wir sicherstellen, dass die EU-Regulierungsbehörden und die Zivilgesellschaft über die rechtlichen Mittel verfügen, um Big-Tech-Plattformen wirklich zur Verantwortung zu ziehen.
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