DSA-Trilogverhandlungen in der Endphase: Plattformtransparenz muss eine Priorität sein

Die Trilogverhandlungen nähern sich ihrem Abschluss. Bevor es zu einer finalen Fassung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) kommt, müssen aber noch wichtige Fragen geklärt werden. In diesem Policy Paper fordern wir die EU-Verhandlungsparteien auf, stärker auf diejenigen Themen einzugehen, die für die im DSA festgelegte Rechenschaftspflicht von zentraler Bedeutung sind.

Ravi Sharma | Unsplash

Im Dezember 2020 stellte die Europäische Kommission erstmals seinen Entwurf zum DSA vor. Darin entwarf sie ein neues, EU-weit geltendes Regelwerk, das die größten Online-Vermittlungsdienstleister (wie die Social Media-Anbieter Facebook, YouTube, Twitter und Tik Tok) dazu verpflichtet, stärker gegen illegale Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen.

Nun nähern sich die DSA-Verhandlungen der Ziellinie. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben bereits ihre eigenen Versionen des Textentwurfs überarbeitet und verabschiedet. Damit machten sie den Weg für die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission frei. Die Verhandlungen finden seit Ende Januar statt. Nachdem in der vergangenen Woche beim DSA-nahen Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eine Einigung erzielt wurde, wächst der politische Druck auf alle Beteiligten, bald einen Kompromiss für einen finalen DSA-Gesetzentwurf zu finden.

Bis heute bleiben wesentliche Punkte in den Verhandlungen ungeklärt. Die noch offenen Detailfragen werden schwerwiegende Auswirkungen auf unsere Öffentlichkeit haben. In diesem Policy Paper fordern wir die an den Trilogverhandlungen beteiligten Gesetzgeber·innen auf, den Zugang zu Plattformdaten für Forschung im öffentlichen Interesse, unabhängige Audits und eine größere Transparenz bei Online-Werbeanzeigen zu gewährleisten. Unser Paper ergänzt ein Briefing, das wir gemeinsam mit elf anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht haben, etwa zu Sorgfaltspflichten oder den Umgang mit systemischen Risiken im Zusammenhang mit Tracking-basierter Werbung im DSA.

Da Artikel 31 des DSA in den kommenden Tagen verhandelt werden soll, fordern wir, dass die Kommission und der Rat den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments unterstützen. Demnach soll a) der Datenzugang auf zugelassene zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeweitet werden, die eine entsprechende Expertise nachgewiesen haben und das öffentliche Interesse repräsentieren, und b) die vage Ausnahmeregelung für „Geschäftsgeheimnisse“ entfernt werden, auf deren Grundlage große Online-Plattformen Datenzugangsanfragen abblocken könnten. Diese Forderungen werden weitreichend unterstützt. Unsere zwei offenen Briefe wurden von über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen, 38 internationalen Wissenschaftler·innen und mehr als 6.000 Einzelpersonen unterzeichnet.

Die Verhandlungsparteien dürfen trotz wachsendem Druck beim DSA hinsichtlich dieser wichtigen Transparenzmaßnahmen keine faulen Kompromisse eingehen. Ihre Entscheidung wird unser kollektives Verständnis davon prägen, wie Plattformen den öffentlichen Bereich beeinflussen. Wenn das Gesetz fundamentale Grundrechte schützen soll, muss es Online-Plattformen zu Transparenz und Rechenschaft verpflichten.

Das vollständige Positionspapier steht (in englischer Sprache) zum Download bereit:

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