Der „Data Governance Act“ (DGA) der EU droht abzuwürgen, was er eigentlich vorantreiben sollte: „Datenspenden“. Die Europäische Kommission spricht von Datenspenden, wenn Menschen ihre Daten freiwillig altruistischen Organisationen zur Verfügung stellen. Damit wollen die Datenspender·innen dem Allgemeinwohl dienen, etwa wenn sie über Nebenwirkungen von Impfungen berichten. Beim von AlgorithmWatch und der Open Knowledge Foundation Germany durchgeführten Datenspende-Projekt OpenSchufa legten Freiwillige ihre Kreditwürdigkeit offen, um herauszufinden, ob das Scoring-Verfahren der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei diskriminierend ist, der Schufa.
Viele solcher Datenspende-Projekte bewegen sich in einer gesetzlichen Grauzone. Durch die Datenschutz-Grundverordnung („General Data Protection Regulation“, GDPR) der Europäischen Union sehen sich sowohl altruistische Organisationen als auch die Datenspender·innen vor abschreckende Hürden gestellt.
Winfried Veil zeigt in seinem Beitrag auf, welche Möglichkeiten die EU gehabt hätte, um Datenspenden im Interesse des Gemeinwohls zu erleichtern. Statt die in der Datenschutz-Grundverordnung aufgestellten Bedingungen aufzuweichen, weitet die EU mithilfe des „Data Governance Act“ die Auflagen für altruistische Organisationen aus. Damit setzt sie der Bereitschaft, sich uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen, quasi einen Riegel vor.
„Solange die Zwangsjacke des GDPR altruistische Initiativen weiter unterbindet, besteht keine große Hoffnung, dass in Europa Daten innovativ verwendet werden“, resümiert Veil. „Auf jeden Fall drohen die bürokratischen Vorstellungen der EU jeden Altruismus im Keim zu ersticken.“
Eine frühere Fassung dieses Diskussionspapiers wurde bereits an dieser Stelle veröffentlicht.
Eine Auflistung der Auflagen für Datenspende-Organisationen unter dem „Data Governance Act“ befindet sich hier.