Die EU und Datenspenden: Eine gute Idee im Keim erstickt

In einem neuen Diskussionspapier von AlgorithmWatch nimmt der Datenschutz-Experte Winfried Veil zum „Data Governance Act“ Stellung. Er sieht darin ein bürokratisches Ärgernis und eine verpasste Gelegenheit, Daten für einen guten Zweck einzusetzen.

Susan Q Yin ǀ Unsplash

Der „Data Governance Act“ (DGA) der EU droht abzuwürgen, was er eigentlich vorantreiben sollte: „Datenspenden“. Die Europäische Kommission spricht von Datenspenden, wenn Menschen ihre Daten freiwillig altruistischen Organisationen zur Verfügung stellen. Damit wollen die Datenspender·innen dem Allgemeinwohl dienen, etwa wenn sie über Nebenwirkungen von Impfungen berichten. Beim von AlgorithmWatch und der Open Knowledge Foundation Germany durchgeführten Datenspende-Projekt OpenSchufa legten Freiwillige ihre Kreditwürdigkeit offen, um herauszufinden, ob das Scoring-Verfahren der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei diskriminierend ist, der Schufa.

Viele solcher Datenspende-Projekte bewegen sich in einer gesetzlichen Grauzone. Durch die Datenschutz-Grundverordnung („General Data Protection Regulation“, GDPR) der Europäischen Union sehen sich sowohl altruistische Organisationen als auch die Datenspender·innen vor abschreckende Hürden gestellt.

Winfried Veil zeigt in seinem Beitrag auf, welche Möglichkeiten die EU gehabt hätte, um Datenspenden im Interesse des Gemeinwohls zu erleichtern. Statt die in der Datenschutz-Grundverordnung aufgestellten Bedingungen aufzuweichen, weitet die EU mithilfe des „Data Governance Act“ die Auflagen für altruistische Organisationen aus. Damit setzt sie der Bereitschaft, sich uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen, quasi einen Riegel vor.

„Solange die Zwangsjacke des GDPR altruistische Initiativen weiter unterbindet, besteht keine große Hoffnung, dass in Europa Daten innovativ verwendet werden“, resümiert Veil. „Auf jeden Fall drohen die bürokratischen Vorstellungen der EU jeden Altruismus im Keim zu ersticken.“

Eine frühere Fassung dieses Diskussionspapiers wurde bereits an dieser Stelle veröffentlicht.

Eine Auflistung der Auflagen für Datenspende-Organisationen unter dem „Data Governance Act“ befindet sich hier.

Dr. Winfried Veil

Dr. Winfried Veil studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz und promovierte an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Für das Bundesministerium des Innern begleitete er seit 2013 als Referent in der Projektgruppe, die für die Reform des Datenschutzrechts in der EU zuständig war, die Ratsverhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung. Dr. Winfried Veil ist Mitherausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum GDPR und Autor zahlreicher Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften und Handbüchern. Er rief „Dataprotection Landscape“ ins Leben, eine Online-Quelle für Expert·innen und Laien, um sich im Labyrinth der Datenschutzbestimmungen zurechtzufinden. Zudem lehrt er an der Universität Göttingen und an der FernUniversität Hagen.

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