
Gutachten
Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich?
Ist ein biometrischer Abgleich zwischen Aufnahmen von Überwachungskameras und im Internet verfügbaren Bildern ohne Verwendung einer Datenbank möglich?

Die KI-Verordnung der EU verbietet es ausnahmslos, durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen. Insofern würden nationale Gesetzesvorhaben, die einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet vorsehen, geltendem EU-Recht zuwiderlaufen, falls dieser Abgleich nur mithilfe von Datenbanken stattfinden kann.
Bilder-Suchmaschinen beantworten Anfragen (wie Suchmaschinen im Allgemeinen) nicht „live“, sonst könnten die Anfragen erst nach extrem langer Wartezeit beantwortet werden. Die Suchmaschinen durchsuchen einen vorhandenen Datenbestand, der zuvor aus dem Internet gesammelt, für eine anschließende Suche aufbereitet und in einer Datenbank gespeichert wurde. Bilder müssen vorverarbeitet werden, um nach ihnen für einen Abgleich suchen zu können. Die Vorverarbeitung ist so komplex, dass sie nicht erst durchgeführt werden kann, wenn eine Suchanfrage gestellt wird. Erst das Sammeln und Vorverarbeiten der Daten ermöglicht eine effiziente Suche. Für den Zugriff auf die vorverarbeiteten Bilder ist es notwendig, sie in einer Datenbank zu speichern.
Es ist also technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank zu erstellen, wie das Gutachten zeigt, das AlgorithmWatch bei Prof. Dr. Dirk Lewandowski von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Auftrag gegeben hat.

