Pressemitteilung
Neue Studie zu KI im Personalwesen: Beschäftigten fehlt Kontrolle und Mitbestimmung
Beschäftigte müssen mitreden können, wenn am Arbeitsplatz sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird. Unternehmen verwenden immer häufiger automatische Entscheidungssysteme (automated decision-making, ADM), die auf Maschinellem Lernen, einem KI-Verfahren, beruhen. Die KI-Verordnung der EU allein wird nicht ausreichen, um beim Einsatz dieser Systeme die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie von AlgorithmWatch erläutert, wie sich Mitsprache konkret umsetzen lässt.