
Unsere Untersuchung der Hartz-IV-Algorithmen zeigt: Hier diskriminiert der Mensch und nicht die Maschine
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter setzen Algorithmen ein, um zu berechnen, wie viel Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ein·e Antragsteller·in bekommt. Anders als in den USA oder in Österreich geschehen, konnten wir in den deutschen Sozialhilfe-Algorithmen keine diskriminierenden Muster nachweisen. Das Problem sind eher Sachbearbeiter·innen und das Gesetz.