Wie ein Schreibfehler die Kreditwürdigkeit senken kann

Ein 52-jähriger Mann in Hannover stellte fest, dass seine Kreditwürdigkeit von einer Auskunftei falsch eingestuft worden war und ließ das korrigieren. Seine Geschichte offenbart die Lücken in der Regulierung von Bonitätsprüfungen.

Nicolas Kayser-Bril
Reporter

Im Oktober 2019 suchte Mark Wetzler mithilfe eines Vergleichsportals online nach einem neuen Stromanbieter. Er wurde fündig, forderte einen Vertrag an und dachte nicht weiter darüber nach. Zwei Tage später erhielt er einen Brief von dem Versorgungsunternehmen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass kein Vertrag zustande kommen würde, da seine Bonität zu schwach sei.

Mark Wetzler war verblüfft über diese Antwort. Der gut situierte Mann, der im Zentrum Hannovers wohnt, sagt, er habe in den 52 Jahren seines Lebens alle seine Rechnungen fristgerecht beglichen – außer einer einzigen, im Jahr 1987, als sein Bafög zu spät auf seinem Konto eingegangen war.

Er forderte eine Erklärung von CRIF Bürgel, dem Unternehmen, das seine Kreditwürdigkeit errechnet hatte. Im November erhielt er einen Brief, der seine Kreditwürdigkeit mit 2,9 (auf einer Skala von 1 bis 6, wo 1 der beste Score ist) ausweist. Die Einstufung beruhte auf Informationen von einem Telekommunikationsunternehmen, von Onlinemarketingfirmen und auf „Zahlungsinformationen zu seinem Wohnumfeld“. Eigentümlicherweise stand im selben Brief, dass CRIF Bürgel keine Negativmerkmale bekannt seien. Es blieb ein Rätsel, warum Mark Wetzler so niedrig eingestuft wurde.

Fünf Monate und einige E-Mails später, im März 2020, lieferte CRIF Bürgel schließlich eine Erklärung. Als Mark Wetzler im Oktober den Stromvertrag online angefordert hatte, war ihm wahrscheinlich ein Tippfehler unterlaufen (er sagt, dass er sich nicht erinnert, was er da genau getippt hat). Die Anfrage wurde für einen Mark „Wetzer“ (ohne l) mit derselben Adresse gestellt. CRIF Bürgel zufolge erklärt das alles und entlässt das Unternehmen aus jeder Verantwortung in der Angelegenheit. Nichtsdestotrotz ging eine neue Einstufung Mark Wetzlers an den Stromversorger – nun war der Score 1,2, eine sehr hohe Kreditwürdigkeit.

Die Geschichte könnte bei dem Schreibfehler enden. Jedoch war der Brief des Unternehmens im November (richtig buchstabiert) an Herrn Wetzler versandt worden. Nach eigenen Angaben durch CRIF Bürgel werden solche einfachen Rechtschreibfehler routinemäßig und automatisch korrigiert.

Es bleiben somit drei mögliche Erklärungen:

  1. CRIF Bürgel prüft keine Schreibfehler in Namen, bevor ein Kreditscore versandt wird, sondern erst danach;
  2. CRIF Bürgel liefert je nach Schreibweise der Namen verschiedene Scores an Menschen, von denen das Unternehmen weiß, dass es sich um dieselbe Person handelt; oder
  3. CRIF Bürgel hat sich für die Bonitätsberechnung auf falsche Daten über Mark Wetzler berufen.

Angesichts der Tatsache, dass CRIF Bürgel vehement bestreitet, irgendetwas falsch gemacht zu haben, kann die dritte Hypothese fallengelassen werden.

Wenn eine der ersten beiden Erklärungen richtig sein sollte, ist es schwierig, sie mit der deutschen Gesetzgebung zu Bonitätseinstufungen zusammenzubringen. Die Wahrscheinlichkeit zu berechnen, dass eine Person ein Darlehen zurückzahlt, ist nur erlaubt, wenn ein „wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren” angewandt wird. Sollte hingegen nachgewiesen werden können, dass Menschen, die ihren Namen falsch schreiben, weniger wahrscheinlich ihr Darlehen zurückzahlen, könnte das wohl die Erklärung Nr. 2 rechtfertigen.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die das Kreditscoring durch CRIF Bürgel überwacht, kommentiert den Fall auch auf mehrere Anfragen hin nicht.

2018 führten AlgorithmWatch und die die Open Knowledge Foundation Deutschland eine großeangelgte Untersuchung des Socring-Verfahrens von Deutschlands größter Auskunftei durch: das Projekt OpenSchufa. Die Auswertung zeigte, dass die Beaufsichtigung der Auskunftei mindestens unzulänglich ist. Mark Wetzlers Geschichte zeigt, dass sich seither wenig geändert hat.

Übersetzung: Jen Theodor

Offenlegung: AlgorithmWatch erhält finanzielle Unterstützung von der Bertelsmann Stiftung, der die Bertelsmann Group gehört, der das Unternehmen Arvato gehört, das ein Kreditbüro betreibt.

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