Pressemitteilung

Juristisches Kurzgutachten zum Energieeffizienzgesetz: Intransparenz unzulässig

23. April 2026

#klima #nachhaltigkeit

Datacenter Equinix AM3/AM4 Amsterdam
CC-BY Choinowski

Berlin, 23.04.2026 – Mit einem vorliegenden Entwurf für eine Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) möchte die Bundesregierung neben Effizienz- auch die Transparenzvorgaben für Betreiber von Rechenzentren massiv abschwächen. Ein von AlgorithmWatch und dem Umweltinstitut München beauftragtes juristisches Kurzgutachten zeigt jetzt, dass dieses Vorhaben so nicht umgesetzt werden darf und erhebliche Rechtsunsicherheit schafft.

Der Entwurf für die Gesetzesnovelle des EnEfG sieht vor, dass Verbrauchswerte von Rechenzentren – dazu zählen der Energieverbrauch und die Energieeffizienz – von den Rechenzentrumsbetreibern nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sie als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse deklariert werden.

Nun liegt eine juristische Einschätzung der renommierten Energie- und Informationsrechtsanwältinnen Dr. Michéle John und Juliane Willert von der Kanzlei Günther zu den im Energieeffizienzgesetz enthaltenen Veröffentlichungspflichten vor – und sie kommen zu einem recht eindeutigen Ergebnis.

Die Juristinnen schreiben, dass Energie- und Wasserverbrauchsdaten sowie Effizienzkennzahlen von Rechenzentren in der Regel keine derart schützenswerten Geschäftsgeheimnisse darstellen, dass sie pauschal von einer Veröffentlichungspflicht auszunehmen wären. Die zusätzlich geplanten Ausnahmen für Geschäftsgeheimnisse ändern daran nichts: Das öffentliche Interesse an Transparenz und vermeintliche Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen müssen stets gegeneinander abgewogen werden. Während Energie- und Effizienzkennzahlen einerseits meist keine sensiblen Informationen darstellen, haben sie andererseits eine hohe Bedeutung für den Umwelt- und Klimaschutz. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse dürfte daher nach Einschätzung der Autorinnen des Kurzgutachtens nur in Ausnahmefällen bestehen. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess und im Sinne der Rechtsklarheit empfehlen die Anwältinnen eine präzisere Fassung des Wortlauts.

Dr. Julian Bothe, Senior Policy Manager für KI und Nachhaltigkeit bei AlgorithmWatch: „Die angestrebte Intransparenz beim Betrieb von Rechenzentren ist nicht nur das Ergebnis aggressiver Lobbyarbeit der großen Tech-Konzerne, sondern in der geplanten Form auch unzulässig. Würde das Gesetz mit dem aktuellen Stand verabschiedet, würden sich die Betreiber von Rechenzentren trotzdem darauf berufen und viele Informationen, auf die die Öffentlichkeit einen Anspruch hat, vor ihr verbergen.”

Juliane Willert, Energierechtsanwältin bei Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, führt aus: „Die aktuell diskutierte Änderung zu den Veröffentlichungspflichten von Rechenzentren ist system- und sinnwidrig zu weit gefasst. Der Gesetzgeber sollte im Gesetzestext klarstellen, dass das Allgemeininteresse an einer Veröffentlichung im Regelfall gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Betreiber überwiegt. Die im Energieeffizienzgesetz genannten Kennzahlen von Rechenzentren dürften nur in seltenen Ausnahmefällen als derart schützenswerte Geschäftsgeheimnisse einzuordnen sein, dass Betreiber von einer Veröffentlichung von Daten auf Ebene einzelner Rechenzentren absehen dürfen.”

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie am 21. April 2026 hatten AlgorithmWatch und das Umweltinstitut München auch eigene Stellungnahmen eingereicht. In diesen verweisen die Organisationen darauf, dass die angestrebten Änderungen im Energieeffizienzgesetz über die Transparenzregeln hinaus der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Deutschlands und bezahlbaren Energiekosten zuwiderlaufen. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Verschlechterungen bei der Energieeffizienz würden den Strombedarf stark steigern und sogar die in Deutschland maximal verfügbare Rechenleistung verringern. Die Kosten für die verschlechterte Energieeffizienz könnten die Betreiber von Rechenzentren auf die Endkunden und damit die deutsche Digitalwirtschaft abwälzen. Zudem sollten Rechenzentren mit zusätzlich erzeugtem und in Deutschland auch verfügbarem Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden – anders als bisher würde dann die Nutzung sogenannter Herkunftszertifikate nicht mehr ausreichen.

Auch deutsche und europäische Rechenzentrumsbetreiber und IT-Anbieter sehen in den bisherigen Regeln überwiegend keine Schwierigkeiten oder begrüßen diese. In einer im Herbst 2025 veröffentlichten Umfrage spricht sich zudem eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung für eine stärkere Regulierung und für mehr Transparenz von Rechenzentren aus.

Dr. Leonard Burtscher, Referent für Energie- und Klimapolitik am Umweltinstitut München, ergänzt: „Wir brauchen eine offene Debatte über den Stromverbrauch von Rechenzentren, konsequente Effizienzmaßnahmen und vor allem die intelligente Nutzung von Abwärme. Allein die in Deutschland bis 2030 geplanten Rechenzentren könnten über sechs Millionen Haushalte klimaneutral mit Wärme versorgen. Warum nutzen wir dieses Potenzial nicht und verbrennen stattdessen teures Gas und Erdöl mit all ihren klimaschädlichen Auswirkungen?“

„Mit den bisherigen Regeln können sogar ausschließlich mit Gaskraftwerken betriebene Rechenzentren als ‚grün‘ gelten. Aber Energieeffizienz, Transparenz und die Nutzung zusätzlicher, vor Ort auch wirklich zur Verfügung stehender erneuerbarer Energie sind kein Nachteil. Im Gegenteil: Sie sind gut für Nachhaltigkeit, digitale Souveränität und auch die deutsche und europäische IT-Wirtschaft“, fasst Dr. Julian Bothe zusammen.

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