Regulierung von Plattformarbeit lässt Reinigungskräfte im Regen stehen

Ich werde häufig gefragt, warum es nur wenige positive Visionen von KI gibt. Schließlich können Maschinen die Arbeit erträglicher machen und, vorausgesetzt, die sich aus ihrem Einsatz ergebenden Vorteile werden gerecht verteilt, zum Nutzen aller sein. Doch ganz so funktioniert generative KI leider nicht.

Story

12. Dezember 2025

#arbeit #plattformen

Eine Person reinigt das Lobby eines Bürohauses.
Dr. Nicolas Kayser-Bril
Head of Journalism

Gig Economy. Apps zur Vermittlung von Reinigungskräften wie CleanWhale or Helpling werden in Europa von Tausenden von Arbeitskräften genutzt. Wie viele es genau sind, darüber kann nur gemutmaßt werden. Nach jüngsten Zahlen vom Rat der Europäischen Union griffen 2021 etwa 28 Millionen europäische Arbeitskräfte mindestens einmal im Monat auf eine Arbeitsvermittlungs-App zurück. Neben drei Millionen Fahrer*innen gehörten dazu eine Million „geringqualifizierte, vor Ort eingesetzte“ Arbeitskräfte (die anderen arbeiteten online), aber eine genauere Aufschlüsselung nach Sektoren liegt nicht vor.

In gewisser Weise sind Reinigungskräfte schon „uberisiert“ worden, als es Uber noch gar nicht gab. Sie erledigen ihre Arbeit größtenteils unreguliert, Vollzeit-Anstellungen gibt es ohnehin kaum. Schon seit den 90er Jahren macht das Outsourcing an kleinere, spezialisierte Firmen es ihnen zudem fast unmöglich, jemals eine sichere und anständig bezahlte Stelle zu finden.

Neuere Forschung. Während Fahrdienste und Kuriere für die wissenschaftliche Forschung schon länger von Interesse sind, wurden Reinigungskräfte meist links liegen gelassen. In den letzten zwei Jahren hat sich das jedoch geändert. Neuere Veröffentlichungen basieren auf Interviews mit Dutzenden von Reinigungskräften in Österreich, Norwegen und Berlin. Das von der EU geförderte und im letzten Monat abgeschlossene Origami-Projekt hat zudem Forschung in Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien durchgeführt.

Reinigungskräfte, die über Apps nach Aufträgen suchen, wird stets eine konkrete und unverhandelbare Vorgabe gemacht: die veranschlagte Arbeitszeit. Berechnet wird sie vollautomatisch, meist nach der Größe der zu putzenden Räumlichkeiten, die der Auftraggeber angibt, wenn er den Auftrag im System einstellt. Die Ungenauigkeit dieser Berechnungsmethode führt jedoch häufig zu Konflikten - selbst wenn der Auftraggeber nicht schon von vornherein zu niedrige Quadratmeterzahlen angibt. Wenn Reinigungskräfte erst vor Ort zu dem Schluss kommen, dass sie den Auftrag nicht in der vorgegebenen Zeit schaffen können bzw. länger weitermachen und auch entsprechend bezahlt werden müssten, löst das selten Begeisterungsstürme aus.

Sterne. In der Praxis haben sie meist jedoch kaum Verhandlungsmacht. Eine schlechte Bewertung mit nur einem Stern wirkt sich meist negativ auf die zukünftige Auftragsvergabe aus. Außerdem liegt die Beweislast im Konfliktfall normalerweise bei den Arbeitskräften selbst, nicht bei den Auftraggebern. Unbezahlte Überstunden sind deshalb für die meisten Betroffenen noch die am ehesten zu verkraftende Lösung. In einem der Interviews berichtet eine Reinigungskraft aus Dänemark, sie sehe regelmäßig die Größe des Gebäudes vorab im Liegenschaftsregister nach, um sicherzugehen, dass der Kunde die Fläche korrekt angegeben hatte.

Weil Reinigungskräfte in der übergroßen Mehrheit weiblichen Geschlechts und ausländischer Herkunft sind, werden sie zudem häufig sexuell belästigt. Das war auch ohne algorithmen-gesteuerte Apps schon so. Hinzu kommt jetzt jedoch, dass die Apps Reinigungskräfte oft mit großen Fotos präsentieren, was für die Betroffenen einen Anreiz schafft, sich äußerlich möglichst attraktiv darzustellen – mit einer entsprechenden Wirkung auf die Haltung des Kunden zu dieser Objektifizierung.

Richtlinie zur Plattformarbeit. Ende 2024 ist in der EU die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet worden. Sie tritt 2026 in Kraft und soll es Plattformarbeiter*innen erleichtern, den Status von regulären Angestellten für sich in Anspruch zu nehmen. Nach dem Dafürhalten der Jurist*innen Antonio Aloisi und Nastazja Potocka-Sionek könnte sich das jedoch als Illusion erweisen. Denn so lange die Auftragnehmer*innen ihre Preise selbst festlegen und ihre Anweisungen nicht von den Betreibern der Plattform, sondern von den Kunden erhalten, gelten die Intermediäre noch immer nicht unbedingt als Arbeitgeber. Ein offensichtliches Hierarchieverhältnis zwischen der Plattform und den Reinigungskräften besteht nach Meinung der Autor*innen dann nämlich nicht.

Wie Aussagen der Reinigungskräfte in den oben zitierten Erhebungen jedoch zeigen, übt das Support-Personal der Apps durchaus einen gewissen Druck aus. So werden die Dienstleister*innen beispielsweise dazu gedrängt, vor Ort auf Kunden zu warten, die nicht zur vereinbarten Zeit auftauchen – allerdings unbezahlt. Auch wer die eigenen Preise zu hoch oder zu niedrig ansetzt, muss sich bisweilen Vorwürfe anhören. Und einigen Betroffenen wurde sogar gesagt, dass ihr Account gelöscht würde, sollten sie mehr als drei Aufträge nacheinander ablehnen. Über die Flexibilität hinaus, die viele Dienstleister*innen in der Branche durchaus zu schätzen wüssten, biete ihnen die Gig-Economy anscheinend kaum Vorteile, urteilen Aloisi und Potocka-Sionek.


Dies ist ein Auszug aus dem Newsletter „Die automatisierte Gesellschaft“, einer zweiwöchentlichen Zusammenfassung von Neuigkeiten zur automatisierten Systemen in Europa. Hier abonnieren.