AlgorithmWatch nimmt Stellung zum Entwurf des Digitalisierungsgesetzes für Schleswig-Holstein

Der Entwurf für ein Digitalisierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zeigt den deutlichen Willen der Landesregierung, die öffentliche Verwaltung in die Lage zu versetzen, die Digitalisierung zum Wohl der Menschen einzusetzen. Im Detail erkennen wir allerdings einige offene Fragen und auch Fehleinschätzungen.

Beatriz Perez

Grundsätzlich begrüßen wir es, dass das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung sowie das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung den Entwurf für ein umfassendes Digitalisierungsgesetz vorgelegt haben. Aus der Perspektive von AlgorithmWatch ist Artikel 12, das „Gesetz über die Möglichkeit des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien bei öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit (IT-Einsatz-Gesetz – ITEG)“, von besonderem Interesse, weshalb wir uns darauf konzentrieren. Bei unserer Stellungnahme müssen wir uns auf eine Auswahl fokussieren. Wenn wir konkrete Regelungen nicht adressieren, ist das nicht als Zustimmung zu verstehen.

Auszüge aus unserer Stellungnahme:

Begriffe:

Prognosen über die Straffälligkeit:

Folgenabschätzung und Qualifizierung von Beschäftigten

Transparenz, Register

Aufsicht und Durchsetzung

Weitere Reglungen

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