Stellungnahme zum Polizeiaufgabengesetz in Thüringen

AlgorithmWatch nimmt Stellung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Thüringen.

Ein Polizeibeamter in gelber Warnweste zeigt mit dem Finger auf eine an seiner Brust befestigte schwarze Bodycam. Auf der Weste steht in weißer Schrift „Videoaufzeichnung", am Ärmel ist das Polizeiwappen zu sehen. Im unscharfen Hintergrund ein Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht.
Image credit: Marco Verch | ccnull.de (CC BY 2.0)
Pia Sombetzki
Senior Policy Managerin
Kilian Vieth-Ditlmann
Head of Policy

AlgorithmWatch fokussiert sich in dieser Stellungnahme zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Thüringen auf die Befugnis für einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich frei zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet sowie auf die Befugnis für die automatische Auswertung von Bild- und Tonaufnahmen im Kontext der Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonderen Orten.

Kurzfassung: Der Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung in Form einer automatisierten Auswertung von Verhaltensmustern droht, die Anonymität im öffentlichen Raum und an Orten, die Menschen nicht meiden können, nahezu vollständig aufzuheben. Dies kann sich negativ auf die Wahrnehmung fundamentaler demokratischer Grundrechte und die Selbstbestimmung auswirken.
Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.