Arbeitsrechtliche Aspekte und Beschäftigtendatenschutz

KI-gestützte Automatisierungsverfahren sollen Aufgaben im Personalmanagement übernehmen, die bislang Menschen vorbehalten waren. Schon jetzt haben Beschäftigte das Recht auf mehr Informationen über die Funktionsweise dieser Systeme, als die Anbieter bereit sind mitzuteilen. Um die Autonomie der Beschäftigten zu erhalten und dafür zu sorgen, dass auch sie vom Einsatz derartiger Systeme profitieren, sollten Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dies ist das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences. Zudem rät der Arbeitsrechtler, den Einsatz von Informationen in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen gesetzlich zu unterbinden, wenn Arbeitgeber sie unter Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Verarbeitungsverbote oder -beschränkungen erlangt haben. Im Positionspapier Rechte und Autonomie von Beschäftigten stärken – Warum Gesetzgeber, Unternehmen und Betriebsräte handeln müssen sind die Empfehlungen zusammengefasst.

Gutachten als PDF:

Veröffentlicht im Rahmen des Forschungsprojekts Automatisiertes Personalmanagement und Mitbestimmung, gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung.