Bestehende und künftige Regelungen des Einsatzes von Algorithmen im HR-Bereich
Bei der Diskussion von gesetzlichen Regulierungen algorithmischer Systeme ist es sinnvoll, zu prüfen welche rechtlichen Rahmenbedingungen bereits existieren. Die Spannbreite der berührten Rechtsgebiete reichen dabei vom Datenschutzrecht, über das Arbeitsrecht bis zum Diskriminierungsrecht. Ebenso gibt es eine Vielzahl sonstiger Regelungen in angrenzenden Rechtsgebieten die für die Regulierung von algorithmischen Systemen relevant sein können. Das Gutachten von Prof. Dr. Kai von Lewinski, Dipl. Jur. Raphael de Barros Fritz, LL.M. und cand. iur. Katrin Biermeier trägt diese fragmentierten Regulierungsansätze zusammen und bietet eine konzise Analyse der vorherrschenden Rechtsprechung in Bezug algorithmische Systeme.
Gutachten als PDF:
Veröffentlicht im Rahmen des Forschungsprojekts Automatisiertes Personalmanagement und Mitbestimmung, gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung.