Wenn Plattformen Recherche im öffentlichen Interesse blockieren: Die EU-Kommission äußert sich zum untersagten AlgorithmWatch-Projekt

Da Facebook ein Forschungsprojekt von AlgorithmWatch stoppte, fragte der Europaparlament-Abgeordnete Patrick Breyer bei der EU-Kommission nach, wie Forschung zu den Auswirkungen von Plattformen auf unsere demokratische Öffentlichkeit geschützt wird, wenn die großen Plattformbetreiber Einblicke in ihre Daten und Algorithmen verwehren. Die Kommission hat nun geantwortet.

Emily Morter | Unsplash

Der Instagram-Mutterkonzern Facebook drohte AlgorithmWatch im Frühjahr 2021 mit rechtlichen Konsequenzen, falls es sein Datenspendeprojekt zum Instagram-Algorithmus fortführen sollte. Patrick Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments, reichte danach eine schriftliche Anfrage bei der EU-Kommission ein, wie sie diesen Vorgang im Hinblick auf Forschung im öffentlichen Interesse, den Zugang zu Daten und Artikel 31 des geplanten Digital Services Act (DSA) bewertet.

Patrick Breyer wollte wissen, welche Lösungen die Kommission für zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalist·innen vorschlägt, die einen Zugang zu Plattformdaten erhalten möchten. Artikel 31 Absatz 4 des DSA-Entwurfs sieht solch einen Zugang nur für „zugelassene Forscher“ mit akademischer Zugehörigkeit vor. Der Abgeordnete stellte deshalb explizit die Frage, ob Artikel 31 so geändert werden müsse, dass der Datenzugang auch zugelassenen Forscher·innen ohne akademische Zugehörigkeit zu gewähren ist.

Der EU-Kommissar Thierry Breton hat im Namen der Europäischen Kommission geantwortet. In seiner Antwort heißt es, dass Plattformen Interessensvertretern wie zivilgesellschaftlichen Organisationen und investigativen Journalist·innen „einen ausreichenden Zugang zu Daten gewähren“ sollten, wenn es um die Problematik der Desinformation geht. Im Hinblick auf Artikel 31 Absatz 4 wiederholt die Kommission den Wortlaut des DSA-Entwurfs, der nur zugelassenen Forscher·innen mit akademischer Zugehörigkeit ein solches Zugangsrecht einräumt.

AlgorithmWatch ist der festen Überzeugung, dass solch eine Definition von zugelassenen Forscher·innen zu eng gefasst ist. Artikel 31 ist von entscheidender Bedeutung, um dafür zu sorgen, dass die großen Plattformbetreiber eine größere Transparenz gewährleisten und Rechenschaft ablegen müssen. Diese Überzeugung wird von Dutzenden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forscher·innen geteilt. Gemeinsam mit über 6.000 Einzelpersonen haben sie unsere Offenen Briefe unterzeichnet. Sie fordern darin die Europäischen Gesetzgeber auf, im DSA Forschung zu den Plattformrisiken, die die Öffentlichkeit betreffen, zu stärken.

Wir haben bereits wichtige Fortschritte in diese Richtung erzielt. Unsere Forderungen finden sich im endgültigen Text des DSA wieder, den der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Committee on the Internal Market and Consumer Protection – IMCO) im Europäischen Parlament angenommen hat. Mitte Januar findet in der Plenarsitzung des Parlaments die Abstimmung über den Wortlaut statt. Wir hoffen, dass die Position zum Datenzugang darin bestätigt wird. Im Einklang mit der fortschrittlichen Haltung des IMCO rufen wir die EU-Kommission nachdrücklich dazu auf, unsere Forderungen in den bevorstehenden Trilogverhandlungen aufzugreifen. Die Definition von „zugelassenen Forschern“ im DSA muss ausgeweitet werden, um die Zivilgesellschaft einzubeziehen.

Um untersuchen zu können, welchen Einfluss Plattformen auf die Öffentlichkeit ausüben, müssen wir Forschung im öffentlichen Interesse durchsetzen und schützen. Nur dann können wir das Thema faktenbasiert debattieren – und nur dann können wir die Plattformbetreiber zur Rechenschaft ziehen.

Abonniere jetzt unseren Community Newsletter!


Mehr Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.