Um die Autonomie der Beschäftigten zu erhalten und dafür zu sorgen, dass auch sie vom Einsatz derartiger Systeme profitieren, sollten Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dies ist das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences.
Zudem rät der Arbeitsrechtler, den Einsatz von Informationen in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen gesetzlich zu unterbinden, wenn Arbeitgeber sie unter Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Verarbeitungsverbote oder -beschränkungen erlangt haben. Im Positionspapier Rechte und Autonomie von Beschäftigten stärken – Warum Gesetzgeber, Unternehmen und Betriebsräte handeln müssen sind die Empfehlungen zusammengefasst.