Pressemitteilung

Bundestag stimmt über Gesetz für besseren Schutz im Netz ab

Der Bundestag stimmt heute über das Digitale-Dienste-Gesetz ab, das dafür sorgen soll, demokratische Debatten und die Rechte von Europäer*innen im Internet besser zu schützen. Ein wichtiger Schritt, der aber für die Wahlen zum EU-Parlament zu spät kommt.

Foto von Christian Lue auf Unsplash

Ansprechperson:

Pia Sombetzki
Policy & Advocacy Managerin

Wenn der Bundestag heute das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschließt, wird damit der Digital Services Act (DSA) der EU in deutsches Recht umgesetzt. Er soll dabei helfen, Gefahren zu bekämpfen, die von digitalen Plattformen ausgehen, etwa Desinformation und illegale Inhalte. Streit darüber, wer in Deutschland dafür sorgen soll, dass die Regeln des DSA durchgesetzt werden, hatte die Verabschiedung allerdings so lange verzögert, dass nun für die EU-Wahlen im Juni kaum noch mit einem Effekt zu rechnen ist.

Hoffnung besteht derzeit noch darauf, dass das Gesetz eine Auswirkung auf die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September haben kann. Denn der DSA verpflichtet Unternehmen wie Youtube, Instagram, Tiktok und andere darauf zu prüfen, ob von ihren Plattformen Risiken für Wahlen ausgehen – etwa indem Falschnachrichten verstärkt oder Menschen durch Hassrede eingeschüchtert werden. Ob sie das wirksam tun, muss nicht zuletzt die zuständige Aufsichtsbehörde kontrollieren. Nachdem es lange Konflikte darüber gegen hatte, wer für diese Aufsicht zuständig sein soll, wird es nun die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit Landesmedienanstalten, Daten- und Jugendschützer*innen sein.

Dass das Gesetz in Deutschland so spät verabschiedet wird, hat dazu geführt, dass ein Antrag auf Zugang zu Daten von Microsoft, den AlgorithmWatch bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat, nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden kann. Die Daten wären notwendig um zu überprüfen, ob Microsoft tatsächlich dafür sorgt, dass seine KI-getriebene Suche korrekte Informationen zu Wahlen liefert. Dass das bisher nicht der Fall war, hatte AlgorithmWatch in einer Untersuchung vor den Wahlen in Bayern und Hessen im Herbst 2023 herausgefunden.

„Der Gesetzgeber hat argumentiert, dass der DSA nicht zuletzt das Ziel hat, die Integrität demokratischer Wahlen zu schützen”, so Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch. „Nun hat der Streit über Zuständigkeiten dazu geführt, dass die Chancen enorm gesunken sind, die Plattformen schon im Vorfeld der Europawahl wirksam zu kontrollieren.“

Diese Kontrolle wird zudem dadurch erschwert, dass der Forschungsetat mit 300.000 Euro sehr schmal bleibt. Wirkungsvoll zu untersuchen, ob von Plattformen systemische Risiken ausgehen und ob sie gegen Regeln verstoßen, wird damit nicht möglich sein.

In manchen Punkten stellt das Digitale-Dienste-Gesetz in der nun vorliegenden Fassung allerdings auch Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des DSA in Deutschland. „Es ist gut, dass auf den letzten Metern das Gesetz geändert wurde, so dass Nutzer*innen Beschwerden gegen Plattformen auf einfachere Art einreichen können, als das bislang vorgesehen war“, sagt Pia Sombetzki, Policy & Advocacy Managerin bei AlgorithmWatch.

Auch wurde dafür gesorgt, dass der Beirat transparenter arbeiten kann; er muss nun Berichte und weitere Dokumente veröffentlichen. Dass die Geschäftsordnung nicht mehr von der Regierung genehmigt werden muss, stärkt seine Unabhängigkeit. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Geschäftsstelle angemessen ausgestattet werden soll, um die Arbeit des Beirats zu unterstützen. Um zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen die Mitarbeit zu erleichtern, wäre es allerdings angemessen gewesen, für Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung vorzusehen.