Stellungnahme: Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland
AlgorithmWatch nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 01.08.2023 für ein deutsches Digitale-Dienste-Gesetz.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird im Wesentlichen der Digital Services Act (DSA) in Deutschland umgesetzt.
Unsere Empfehlungen in Kürze
- Eine Koordinierungsstelle mit begrenzten, aber klar definierten Zuständigkeiten und Regeln für die effektive Zusammenarbeit zwischen Behörden aufbauen.
- Regelmäßige und umfassende Evaluierungen der Wirkung, Arbeitsweise und Ausstattung der Koordinierungsstelle per Gesetz festschreiben.
- Plattformaufsicht in Deutschland ganzheitlich denken und Ausstattung und Forschungsetat großzügig ansetzen.
- Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Beirat hinaus denken, und im Gesetz breiter verankern.
Kontext des Entwurfs
Der DSA ist ein neues Regelwerk, das die großen Internetplattformen wie Facebook, TikTok oder YouTube dazu verpflichtet, mehr gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und andere gesellschaftliche Risiken zu tun, die ihre Dienste in der EU zur Folge haben. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Bußgelder in Milliardenhöhe.
Ab dem 17. Februar 2024 soll der DSA EU-weit durchgesetzt werden. Bis dahin soll eine Aufsichtsstruktur auf nationaler Ebene eingerichtet sein; insbesondere der nationale Koordinator für digitale Dienste muss bis dahin einsatzbereit bereit sein, u.a. um Beschwerden von Nutzer*innen entgegenzunehmen.
AlgorithmWatch hat den DSA in seiner Entstehung aktiv begleitet. Ob er als Errungenschaft im Sinne der Nutzer*innen und Gesellschaft gesehen werden kann, wird maßgeblich davon abhängen, wie effektiv seine Regeln durchgesetzt werden.
Gemeinsam mit 12 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte sich AlgorithmWatch bereits im Februar 2023 zur Ausgestaltung des deutschen Digitale-Dienste-Koordinators positioniert und Empfehlungen eingebracht.
Der vorliegende Gesetzentwurf lässt die richtige Stoßrichtung erkennen, muss allerdings noch deutlich konkretisiert werden. Das betrifft vor allem die Frage, welche Behörden in Deutschland zuständig sein werden, als auch welche Rolle der Beirat spielen wird. Beides lässt der Gesetzentwurf noch immer offen. Ebenso ist weiterhin unklar, über welches Budget der Koordinator verfügen wird, nicht zuletzt für Forschung zu den Auswirkungen der Plattformen.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.