Stellungnahme: Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland

AlgorithmWatch nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 01.08.2023 für ein deutsches Digitale-Dienste-Gesetz.

Weißes Betongebäude mit Flaggen unter blauem Himmel tagsüber
Foto von Maheshkumar Painam auf Unsplash

Ansprechperson

Pia Sombetzki
Policy & Advocacy Managerin

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird im Wesentlichen der Digital Services Act (DSA) in Deutschland umgesetzt.

Unsere Empfehlungen in Kürze 

Kontext des Entwurfs 

Der DSA ist ein neues Regelwerk, das die großen Internetplattformen wie Facebook, TikTok oder YouTube dazu verpflichtet, mehr gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und andere gesellschaftliche Risiken zu tun, die ihre Dienste in der EU zur Folge haben. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Bußgelder in Milliardenhöhe.

Ab dem 17. Februar 2024 soll der DSA EU-weit durchgesetzt werden. Bis dahin soll eine Aufsichtsstruktur auf nationaler Ebene eingerichtet sein; insbesondere der nationale Koordinator für digitale Dienste muss bis dahin einsatzbereit bereit sein, u.a. um Beschwerden von Nutzer*innen entgegenzunehmen.

AlgorithmWatch hat den DSA in seiner Entstehung aktiv begleitet. Ob er als Errungenschaft im Sinne der Nutzer*innen und Gesellschaft gesehen werden kann, wird maßgeblich davon abhängen, wie effektiv seine Regeln durchgesetzt werden.

Gemeinsam mit 12 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte sich AlgorithmWatch bereits im Februar 2023 zur Ausgestaltung des deutschen Digitale-Dienste-Koordinators positioniert und Empfehlungen eingebracht. 

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt die richtige Stoßrichtung erkennen, muss allerdings noch deutlich konkretisiert werden. Das betrifft vor allem die Frage, welche Behörden in Deutschland zuständig sein werden, als auch welche Rolle der Beirat spielen wird. Beides lässt der Gesetzentwurf noch immer offen. Ebenso ist weiterhin unklar, über welches Budget der Koordinator verfügen wird, nicht zuletzt für Forschung zu den Auswirkungen der Plattformen. 

Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.