Das EU-Parlament bestätigt seine Verhandlungsposition zum Digital Services Act

Bei der Plenarabstimmung wurde die Position des Europäischen Parlaments vor den anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission festgelegt. Obwohl das Parlament bei Themen wie Plattformtransparenz Fortschritte erzielt hat, wird sich zeigen, ob diese Positionen auch in der endgültigen Gesetzfassung verankert werden.

Maarten van den Heuvel ǀ Unsplash

Am 20. Januar machte das Europäische Parlament einen großen Schritt nach vorne, als eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten seine Version des Digital Services Act (DSA) bestätigte.

Trotz einiger Mängel würde die bestätigte Fassung einige Erfolge für die Zivilgesellschaft bedeuten. Dazu gehören die wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf, die bereits im Dezember vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Committee on the Internal Market and Consumer Protection – IMCO) ausgehandelt worden waren, sowie weitere Änderungen, die in letzter Minute bei der langwierigen Plenarabstimmung vorgenommen wurden.

Zu diesen gehören das Verbot von gezielt an Minderjährige gerichteter Werbung, das Verbot der Verwendung sensibler persönlicher Daten (wie der sexuellen Orientierung und religiösen oder politischen Überzeugungen) zum Tracking sowie Regelungen, die es Nutzer·innen erleichtern sollen, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch Plattformen abzulehnen. Das EU-Parlament befürwortete außerdem ausdrücklich ein Verbot von „Dark Patterns“, das vom IMCO-Komitee angeregt worden war, und wies eine Ergänzung zurück, die eine Ausnahmeregelung für Medien vorsah. Diese Ausnahmeregelung hatte große Bedenken bei Expert·innen ausgelöst, die sich mit der Problematik der Desinformation auseinandersetzen.

Ein weiteres positives Signal: Die vom IMCO-Komitee vorgeschlagene Fassung von Artikel 31 des DSA wurde so angenommen und es gab keine Versuche, sie zu ändern. Der Vorschlag des IMCO beinhaltet wesentliche Ergänzungen zu Artikel 31, die von kollektiver Bedeutung sind: Sie helfen dabei, den Einfluss, den Plattformen auf unsere Gesellschaft haben, evidenzbasiert zu beurteilen. Der vom Parlament geänderte Artikel 31 würde die Möglichkeiten dafür erweitern, dass „zugelassene Forscher“ Zugang zu Plattformdaten erhalten: Er schließt nun zivilgesellschaftliche Forscher·innen ein, die im öffentlichen Interesse forschen. Außerdem wurde im Artikel die problematische Ausnahmeregelung für „Geschäftsgeheimnisse“ entfernt. Wenn solch eine Ausnahmeregelung im endgültigen Gesetzestext verankert werden würde, könnten Plattformen sie als Standardargument verwenden, um externe Forschung und damit Aufsicht abzublocken.

Mit dieser Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt, bevor die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat beginnen. Unter der französischen Ratspräsidentschaft geht die Planung der Verhandlungen schnell voran. Die erste Sitzung des Trilogs fand bereits am 31. Januar statt.

Zwar hat das Parlament mit Artikel 31 Fortschritte in Richtung Plattformtransparenz erzielt. Dennoch ist es alles andere als ausgemacht, dass die Positionen auch in das Gesetz aufgenommen werden. Die Position des EU-Rats zu Artikel 31 engt den Umfang von Plattformtransparenz nämlich erheblich und bedenklich ein. Der Rat strebt eine Ausnahmeregelung für „Geschäftsgeheimnisse“ weiterhin an und möchte auch beim Zugang zu Plattformdaten höhere Hürden für Forscher·innen aufstellen. Derweil hat die EU-Kommission ihre ursprüngliche Haltung zum Datenzugang im DSA nach einer Anfrage von MEP Patrick Breyer bestätigt: „Zugelassene Forscher“, die Zugang zu Plattformdaten erhalten möchten, müssen eine akademische Zugehörigkeit vorweisen können. Forschung im öffentlichen Interesse ist von entscheidender Bedeutung und muss gestärkt werden, wenn wir verstehen wollen, welchen Einfluss Plattformen auf unsere Gesellschaft ausüben. Deshalb rufen wir den EU-Rat und die EU-Kommission dazu auf, in den anstehenden Trilog-Verhandlungen den Ansatz des EU-Parlaments in Artikel 31 aufzunehmen und weiterzuverfolgen.

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