Stellungnahme: Der Regierungsentwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz in Deutschland

AlgorithmWatch reagiert auf den Regierungsentwurf für ein deutsches Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 20.12.2023.

Ansprechperson

Pia Sombetzki
Policy & Advocacy Managerin

Unsere Empfehlungen in Kürze 

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird im Wesentlichen der Digital Services Act (DSA) in Deutschland umgesetzt. Der DSA ist ein neues Regelwerk, das vor allem die großen Internetplattformen wie Facebook, TikTok oder YouTube dazu verpflichtet, mehr gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und andere gesellschaftliche Risiken zu tun, die ihre Dienste in der EU zur Folge haben. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Bußgelder in Milliardenhöhe.

Ab dem 17. Februar 2024 soll der DSA EU-weit durchgesetzt werden. Dem steht derzeit vor allem entgegen, dass die nationalen Digitale-Dienste-Koordinierungsstellen (Digital Services Coordinators) in den wenigsten Mitgliedsstaaten bis zum 17. Februar etabliert sein werden. Auch die deutsche Regierung wird diese Frist nicht einhalten.

AlgorithmWatch begleitet den DSA seit seiner Entstehung und bringt kontinuierlich Expertise ein. Auch auf deutscher Ebene hat AlgorithmWatch frühzeitig Vorschläge dazu gemacht, wie die deutsche Digitale-Dienste-Koordinierungsstelle arbeiten sollte,  und steht bereit, auch die Durchsetzung des Gesetzes aktiv zu begleiten. 

AlgorithmWatch zahlt mit  eigenen Recherchen zu Plattformen und Suchmaschinen auf die Zielsetzung des DSA ein, systemische Risiken zu erkennen und zu beheben. Darüber hinaus steht AlgorithmWatch auch als Kontaktstelle für die breite Zivilgesellschaft und Forschungscommunity in Europa bereit und unterstützt beispielsweise dabei, Anträge auf Datenzugriff zu entwerfen.  

Der mittlerweile vorliegende Regierungsentwurf greift zentrale Punkte auf, die AlgorithmWatch und weite Teile der Zivilgesellschaft in vorherigen Stellungnahmen angebracht haben. Die Digitale-Dienste-Koordinierungsstelle wird bei der Bundesnetzagentur als zentrale Beschwerdestelle und Aufsicht angedockt und die Diskussion um die Aufsplittung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Bundesamt für Justiz dadurch aufgelöst. Die Zivilgesellschaft wird im Beirat gestärkt und soll laut Regierungsentwurf zukünftig acht von insgesamt 16 Plätzen besetzen. Unternehmen sollen darin nicht mehr vertreten sein können.

Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Im August 2023 hatte AlgorithmWatch bereits zum zuerst vorgelegten sogenannten Referententwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Stellung genommen.